Platzordnung
Platzordnung
- Die Benutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Eingangstüren der Sportanlage sind bei Verlassen immer zu versperren.
- Spielberechtigt sind alle Mitglieder und registrierte Gäste, die über unser Reservierungssystem einen Platz buchen. In der Reservierung sind alle Spielpartner anzugeben, ist der Spielpartner nicht registriert, ist Gastspieler auszuwählen.
- Es muss geeignetes Schuhwerk (Tennisschuhe oder Schuhe mit glatter Sohle) verwendet werden. Das Spielen mit Laufschuhen ist nicht erlaubt
- Bei starkem Regen und übernässten Platzverhältnissen ist die Benutzung der Plätze verboten.
- Trockenheit ist noch schädlicher für die Plätze wie zu viel Nässe, deshalb bitte bei Trockenheit unbedingt den Platz mit der Spritzanlage oder händisch mit den Schläuchen bewässern.
- Die Tennisplätze müssen nach jeder Nutzung mit den dafür vorgesehenen Abziehmatten abgezogen werden. Entstandene Löcher sind zu ebnen und ggf. mit zusätzlichem Sand zu füllen.
-- Schäden sind unverzüglich an die Sektionsleitung zu melden. Schäden am Platz (Linie steht hervor, Löcher am Platz, Spritzanlage funktioniert nicht, etc....) bitte unserem Platzwart (0664 1323437) bescheid geben. Wir versuchen alles zeitnahe zu beheben.
- Auf die Nachtruhe bzw. Anrainer ist Rücksicht zu nehmen, insbesondere muss auch das Flutlicht nach 22 Uhr ausgeschaltet werden.
- Müll ist in den vorhandenen Abfällbehältern zu trennen bzw. wieder mit nach Hause zu nehmen.
- Bei Nutzung von Geschirr ist dieses in den Geschirrspüler zu stellen oder selbst abzuwaschen. Ist der Geschirrspüler voll, bitte diesen einschalten oder falls erforderlich auch auszuräumen.
- Feiern am Tennisplatz bzw. im Stüberl sind nur nach Absprache mit der Sektionsleitung gestattet. Eine Kaution, die einbehalten wird wenn die Anlage unsauber hinterlassen wird, wird dafür eingehoben.
Der Verein hat bei einem Verstoß gegen die Tennisplatzordnung das Recht, dem/der betroffenen Spieler/in die Spielberechtigung zu entziehen und diese(n) für verursachte Schäden haftbar zu machen.