Platzordnung
Platzordnung
- Die Benutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Türen der Sportanlage sind bei Verlassen immer zu schließen bzw. zu versperren. Der Zugangscode ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Zutritte mit dem Code werden protokolliert.
- Spielberechtigt sind alle Mitglieder und registrierte Gäste, die über unser Reservierungssystem einen Platz buchen. In der Reservierung sind alle Spielpartner anzugeben, ist der Spielpartner nicht registriert, ist Gastspieler auszuwählen.
- Es muss geeignetes Schuhwerk (Tennisschuhe oder Schuhe mit glatter Sohle) verwendet werden. Das Spielen mit Laufschuhen ist nicht erlaubt.
- Bei starkem Regen und zu nassen Platzverhältnissen ist die Benutzung der Plätze verboten.
- Trockenheit ist noch schädlicher für die Plätze wie zu viel Nässe, deshalb bitte bei Trockenheit unbedingt den Platz mit der Spritzanlage oder händisch mit den Schläuchen bewässern. Achtung: Bewässerungsanlage für Platz 1/2 nicht gleichzeitig mit Platz 3 aktivieren!
- Die Tennisplätze müssen nach jeder Nutzung mit den dafür vorgesehenen Abziehmatten oder Abziehbesen abgezogen werden. Entstandene Löcher sind zu ebnen und ggf. mit zusätzlichem Sand zu füllen und zu verdichten.
- Mit der gesamten Infrastruktur sowie der vereinseigenen Trainingsausrüstung ist sorgsam umzugehen.
- Schäden inkl. Schäden am Platz (Linie steht hervor, Spritzanlage funktioniert nicht, etc.) bitte unverzüglich an die Sektionsleitung melden. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Behebung.
- Auf die Nachtruhe bzw. Anrainer ist Rücksicht zu nehmen, insbesondere muss auch das Flutlicht nach 22 Uhr ausgeschaltet werden.
- Müll ist in den vorhandenen Abfallbehältern zu trennen bzw. wieder mit nach Hause zu nehmen.
- Bei Nutzung von Geschirr ist dieses in den Geschirrspüler zu stellen oder selbst abzuwaschen. Ist der Geschirrspüler voll, bitte diesen einschalten oder falls erforderlich auch ausräumen.
- Feiern am Tennisplatz bzw. im Stüberl sind nur nach Absprache mit der Sektionsleitung gestattet. Eine Kaution, die einbehalten wird wenn die Anlage unsauber hinterlassen wird, wird dafür eingehoben.
Der Verein hat bei einem Verstoß gegen die Tennisplatzordnung das Recht, dem/der betroffenen Spieler/in die Spielberechtigung zu entziehen und diese(n) für verursachte Schäden haftbar zu machen.


Harald Kohlbauer
Thomas Oberndorfer
Daniel Zacherl
Stefan Aigner
Theresa Hoheneder
Christoph Würinger